Visum für Spezialitätenköche

วีซ่าทำงานกุ๊ก สำหรับผู้ประกอบอาชีพทำอาหาร
Erforderliche Unterlagen:

1. Reisepass mit zwei biometriefähigen Passfotos (Klicken: Fotomustertafel)
2. Zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare
3. *** Arbeitsvertrag in deutscher Sprache von der/dem Arbeitgeberin/Arbeitgeber
4. Ausbildungsbescheinigung folgender Schulen:
   4.1 Thai-Swiss Culinary Education Center
   4.2 Dusit Thani College
   4.3 Suan Dusit International Culinary School
5. Tabellarischer Lebenslauf
6. Arbeitgeberbescheinigung der/des letzten Arbeitgeberin/Arbeitgebers im Original mit Angabe des vollen Namens und aktueller Telefonnummer sowie Kopie des Handelsregisterauszuges der/des letzten Arbeitgeberin/Arbeitgebers
7. Nachweis über Deutsch- und/oder Englischkenntnisse
8. Nachweis über eine mindestens sechsjährige Tätigkeit als Köchin/Koch (Arbeitszeugnis)
9. Ärztliches Attest von einem anerkannten Krankenhaus, am besten vom Krankenhaus der Thailändischen Polizei

*** Zur Nr. 3:

   Der Arbeitsvertrag muss ins Thailändische übersetzt werden und vom Thailändischen Konsulat in Deutschland beglaubigt werden. Diese Unterlage dient zur nicht Vorlage nicht bei der Visumbeantragung, sondern beim deutschen Arbeitsamt, um sich vor Einreise und Arbeitsantritt anzumelden, nachdem das Visum erteilt worden ist.

** Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne kostenlos unter Telefonnummer +66(0)84-499- 4459 zur Verfügung.
Wir bieten Ihnen Dienstleistungen von Beginn des Verfahrens an, bis das Visum erteilt wird. Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach Erhalt des von Ihnen beantragten Visums.
Rufen Sie uns an, sprechen Sie mit uns! Wir finden für Ihre Fragen immer die beste Lösung und helfen Ihnen!

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