Visum zum Kindernachzug

Für die Beantragung des Visums, um Ihre minderjährigen, ausländischen Kinder nach Deutschland nachziehen zu lassen, benötigen Sie verschiedene Dokumente, die individuell von Fall zu Fall unterschiedlich sind. In der Regel muss man vor der Legalisierung alle dem Visumantrag beizufügenden thailändischen Dokumente ins Deutsche übersetzen lassen. Wir bieten Ihnen All-Inclusive-Service bei der Vorbereitung der erforderlichen Dokumente: fachkundige Beratung und professionelle Übersetzung der Dokumente. Die dem Antrag auf ein Visum zum Kindernachzug beizufügenden Dokumente sind wie folgt:
Rufen Sie uns an, sprechen Sie mit uns! Wir finden für Ihre Fragen immer die beste Lösung und helfen Ihnen!


Liste der erforderlichen Urkunden:


Die dem Antrag auf ein Visum zum Kindernachzug beizufügenden Dokumente: BeiunehelichenKindern Bei Kindern von einvernehmlich geschiedenen Eltern Bei Kindern von gerichtlich geschiedenen Eltern Bei Kindern, deren Elternteil gestorben ist
1.Thailändische Geburtsurkunde
2.Thailändischer Auszug aus dem Hausregister oder Meldebescheinigung aus dem Einwohnermelderegister (Form Thor Ror. 14/1)
3.Form Phor Khor 14. (Nachweis dafür, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht ausübt und der Vater die Vaterschaftsanerkennung nicht abgegeben hat)
4.Bescheinigung über Namensänderung der Mutter/des Vaters des Kindes (gegebenenfalls)
5.Thailändische Sterbeurkunde (Form Thor Ror. 4/Kor), falls ein Elternteil gestorben ist
6.GerichtsurteilmitRechtskraftvermerk
In Fällen, dass der/dem Antragsgegnerin/Antragsgegner im Scheidungsverfahren das Sorgerecht für das Kind zugesprochen wurde

Alle erforderlichen Unterlagen im Original durch die Deutsche Botschaft legalisieren lassen Bearbeitungsdauer: 6 – 8 Wochen
* (Sie können uns eine Vollmacht erteilen.)

Vollmacht

Nachdem die legalisierten Unterlagen von der Botschaft abgeholt worden sind
falls Sie uns bevollmächtigen

falls Sie uns bevollmächtigen, das Visum zum Kindernachzug zu beantragen:
1. Übersenden Sie alle Unterlagen des Kindes im Original zusammen mit zwei biometriefähigen Passfotos an uns (Klicken: Fotomustertafel)
2. Vollmacht (klicken); Bitte die vollständig ausgefüllte Vollmacht durch ein Notariat oder die Thailändische Botschaft in Deutschland beglaubigen lassen und an uns übersenden
Vollmacht

3. Fotokopien des Reisepasses der Kindesmutter und des deutschen Stiefvaters
4. Fotokopie der deutschen Aufenthaltserlaubnis der Kindesmutter
5. Fotokopie der Heiratsurkunde der Kindesmutter und des deutschen Stiefvaters
6. Adresse in Deutschland, Kontaktnummer und Email-Adresse

Nächste Schritte:
Nachdem wir alle vorstehenden Unterlagen bekommen haben, lassen wir sie zunächst durch die Deutsche Botschaft legalisieren. Sobald die Unterlagen legalisiert worden sind, vereinbaren wir unverzüglich einen Termin zum Einreichen des Visumantrags für das Kind. Kinder unter 11 Jahren brauchen nicht vor der Botschaft persönlich zu erscheinen. Erst nachdem der Visumantrag genehmigt worden ist, kann die/der Kindesmutter/Kindesvater nach Thailand kommen, um das Kind abzuholen.

Durch unsere Dienstleistungen können Sie
1. sich Mühe und Schwierigkeiten bei der Vorbereitung des Visumantrags ersparen.
Mit unserer Erfahrung von über 18 Jahren können Sie sicher sein, dass jeder Schritt ordnungsgemäß und richtig läuft.
2. Zeit sparen, weil wir alles für Sie machen, von der Vorbereitung des Visumantrags bis das Visum erteilt wird, was in der Regel ungefähr 3 – 4 Monate dauert.
3. sich Kosten ersparen, vor allem wenn Sie außerhalb Bangkok wohnen. Sie brauchen nicht mehrmals zur Botschaft zu kommen, um die Unterlagen legalisieren zu lassen, und dann die legalisierten Unterlagen abzuholen und noch einmal Ihr Kind zum Einreichen des Visumantrags zu bringen.
falls die Mutter/der Vater das Kind zum Einreichen des Visumantrags bringt

sind folgende Unterlagen einzureichen:
1. Geburtsurkunde
2. Auszug aus dem Hausregister oder Tho Ro. 14/1 (Auszug aus dem thailändischen Melderegister)
3. Sorgerechtsbescheinigung
   3.1 Falls die Kindesmutter eine Ehe mit dem Kindesvater geschlossen hat, ist der Scheidungseintrag mit Protokoll (Kho Ro. 6) vorzulegen.
   3.2 Falls der Kindesvater die elterliche Sorge für das Kind ausübt, muss die Kindesmutter eine Klage auf das Sorgerecht gegen ihn erheben und nach Zusprechung des Sorgerechts ein entsprechendes Gerichtsurteil und Rechtskraftzeugnis vorlegen.
4. ggf. Vornamen- bzw. Familiennamensänderungsurkunde
   4.1 Vornamenänderungsurkunde (Cho. 3)
   4.2 Familiennamenänderungsurkunde (Cho. 5)
5. Erforderliche Unterlagen zur Beantragung des Visums:
   5.1 Heiratsurkunde der Kindesmutter und des deutschen Stiefvaters
   5.2 Fotokopien des Reisepasses der Kindesmutter und des deutschen Stiefvaters
   5.3 Zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare
   5.4 Zwei biometriefähigen Passfotos

Achtung:
   Bevor Sie einen Termin zum Einreichen des Visumantrags ausmachen,
   müssen Sie alle Unterlagen des Kindes im Original durch die Deutsche Botschaft legalisieren lassen, was 6 – 8 Wochen dauern kann.
   Danach müssen Sie noch weitere 6 – 8 Wochen auf das Ergebnis der Berücksichtigung des Visumantrags warten.

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