Falls die Mutter ihr minderjähriges, Falls die Geburtsurkunde des Kindes verloren gegangen ist, müssen Sie beim zuständigen Standesamt eine beglaubigte Abschrift beantragen.Es ist darauf hinzuweisen, dass in diesem Fall nur die Geburtsurkunde anerkannt wird, die Geburtsbescheinigung nicht! In den meisten Fällen leben die Mütter bereits im Ausland (Deutschland). In solchen Fällen können Sie uns alle erforderlichen Unterlagen übersenden und uns bevollmächtigen, ein Visum für Ihr Kind zu beantragen. Ausländische Kinder unter 11 Jahren brauchen nicht vor der Botschaft persönlich zu erscheinen. Erst nachdem der Visumantrag genehmigt worden ist, kann die Kindesmutter nach Thailand kommen, um ihr Kind abzuholen. Die Bearbeitungsdauer von der Abgabe der Unterlagen bis zur Erteilung des Visums beträgt ungefähr vier Monate.
Rufen Sie uns an, sprechen Sie mit uns! Wir finden für Ihre Fragen immer die beste Lösung und helfen Ihnen!
1. Geburtsurkunde
2. Auszug aus dem Hausregister oder Tho Ro. 14/1
3. ggf. Vornamen- bzw. Familiennamenänderungsurkunde
4. Scheidungseintrag (Kho Ro. 6), aus der hervorgeht, dass die/der Antragstellerin/Antragsteller das alleinige Sorgerecht für das Kind ausübt.