Übersetzungsservice

Übersetzungsservice

L.O.W. Travel and Service Co.Ltd.Wir übersetzen Dokumente und Urkunden, beide vom Deutschen ins Thailändische und vomThailändischen ins Deutsche. UnsereÜbersetzer sind in Deutschlandallgemein vereidigt und auch von der deutschen Botschaft anerkannt. Sie können sicher sein, dass Ihre Dokumente richtig übersetzt werden und verwendbar sind. Wir übersetzen folgende Dokumente:

  • Geburtsurkunde
  • Ehefähigkeitszeugnis
  • Sterbeurkunde
  • Scheidungsurkunde
  • Auszug aus dem Scheidungsregister
  • Scheidungsurteil bzw.-beschluss
  • Heiratsurkunde
  • Auszug aus dem Heiratseintrag
  • Meldebescheinigung aus dem Einwohnermelderegister
  • Bescheinigung des Zentralregisteramtes Bangkok
  • Auszug aus dem Hausregister
  • Urkunden über Vornamen-bzw. Familiennamenänderung
  • Alle Arten von Verträgen
  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Nachweise für das Sorgerecht
  • Zeugnisse und Zertifikate
  • Legalisierung der Urkunden bei der Abteilung für konsularische Angelegenheiten Thailands und bei den Botschaften in Thailand
  • Sonstiges

Urkunden für die Eheschließung zwischen thailändischen und Deutschen Staatsangehörigen und für die Vaterschaftsanerkennung

Für die Eheschließung zwischen thailändischen und deutschen Staatsangehörigen benötigen Sie verschiedene Urkunden, die individuell von Fall zu Fall unterschiedlich sind. In der Regel muss man Urkunden, die in Fremdsprachen verfasst wurden, ins Deutsche übersetzen lassen und von der Botschaft legalisieren lassen. Wir bieten Ihnen All-Indusive-Service bei der Vorbereitung der erforderlichen Urkunden: fachkundige beratung und professionelle Übersetzung der Dokumente. Die für die Eheschließung in Thailand und Deutschland erforderlichen Dokumente sind wie folgt:

Die für die Eheschließung zwischen thailändischen und deutschen Staatsangehörigen erforderlichen Urkunden: Bei Ledigen
(Personen, die noch nie geheiratet haben bzw. scheiden lassen haben)
Bei Geschiedenen Bei Verwitweten
(deren Ehepartner gestorben ist)
Bei Eingehung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft
1.Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Geburtenregister
2.Auszug aus dem Hausregister oder Meldebescheinigung aus dem Einwohnermelderegister (Thor Ror. 14/1)
3.Die thailändische Ledigkeitsbescheinigung vom Bezirksamt Ihres Wohnsitzes **6 Monate gültig nach Ausstellung**
4.Bescheinigung des Zentralregisteramtes Bangkok im Bezirk Nang Loeng ** Sie können uns kostenfrei bevollmächtigen, diese Urkunde für Sie zu beantragen. Sie ist 6 Monate nach Ausstellung gültig**
5.Urkunde für Namensänderung (Chor. 3)
** gegebenenfalls**
Bei Verlobten, die früher ihre Namen haben lassen haben Bei Verlobten, die früher ihre Namen haben lassen haben Bei Verlobten, die früher ihre Namen haben lassen haben Bei Verlobten, die früher ihre Namen haben lassen haben
6.Auszug aus dem Heiratsregister (Khor Ror. 2) Bei Eheschließung
7.Auszug aus dem Scheidungsregister (Khor Ror. 6) Bei einvernehmlicher Scheidung
8.Scheidungsurkunde (Khor Ror. 7) Bei einvernehmlicher Scheidung
9.Heiratsurkunde (Khor Ror. 3)
10.Bescheinigung über die Änderung des Familiennamens (Chor. 5) In bestimmten Fällen In bestimmten Fällen In bestimmten Fällen In bestimmten Fällen
11.Identitätsbescheinigung
** Fall der Vorname oder Familienname in den einzelnen Urkunden nicht übereinstimmt bzw. falsch buchstabiert ist**
In bestimmten Fällen In bestimmten Fällen In bestimmten Fällen In bestimmten Fällen
12.Sterbeurkunde
13.Scheidungsurteil bzw. –beschluss mit Rechtskraftvermerk Bei gerichtlicher Scheidung Bei gerichtlicher Scheidung
14.Schriftliche Zustimmung von den Eltern (bei Verlobten, die das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben)
15.Ehevertrang bzw.
Lebenspartnerschaftsvertrag, von einer/einem Notarin/Notar in Deutschland beurkundet ** nur in bestimmten Fällen erforderlich, je nach Ermessen des deutschen zuständigen Standesbeamten in der Gemeinde, bei der die/der deutsche Verlobte gemeldet ist**
16. Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung in Deutschland (Beitrittserklärung)
17.Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen (bei aufgelösten Vorehen mit thailändischen Staatsangehörigen)
18.Versicherung an Eides statt (nur wenn der deutsche zuständige Standesbeamte der/dem deutschen Verlobten eine schriftliche Aufforderung erteilt hat)
19.Fotokopien des Reisepasses von den beiden Verlobten, mit Legalisations-bzw. Echtheitsvermerk der deutschen Botschaft

Sonstiges

Nach Abgabe des Visumantrags kann der deutsche Standesbeamte die Vorlage weiterer Dokumente verlangen, z. B. Führungszeugnis, Gehaltsbescheinigung, Geburtsurkunde der gemeinsamen Kinder, ärztliches Attest usw. Es wird daher empfohlen, sich zusätzlich bei dem zuständigen deutschen Standesbeamten zu vergewissern, ob dieser gegebenenfalls die Vorlage weiterer Papiere Verlangt.



***Urkunden der/des thailändischen Verlobten:***


- Thailändische Geburtsurkunde, die ihren/seinen Geburtstag, ihre/seine aktuelle Adresse und Namen ihrer/seiner Eltern beinhaltet
- Thailändische Ledigkeitsbescheinigung; bei Geschiedenen muss die Bescheinigung den Namen der/des früheren Ehegattin/Ehegatten und die Scheidungs- und Heiratsregisternummerbeinhalten.


Rufen Sie uns an, sprechen Sie mit uns! Wir finden für Ihre Fragen immer die beste Lösung und helfen Ihnen!

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